Artemisia annua – was für eine Pflanze. Was für ein Geschenk der Natur. Heilende Wirkstoffe, die nicht nur zur Behandlung von Malaria geeignet sind. In der Literatur liest man von der „Heilpflanze der Götter“. Dem einjährigen Beifuß werden vielversprechende Wirkungen gegen Diabetes, Krebs und HIV-Infektion zugeschrieben. Er sei antibakteriell, antiviral und immunstimulierend heißt es in dem Ratgeber „Artemisia Annua – Heilpflanze der Götter“ von Barbara Simonsohn. Neben dem Wirkstoff Artemisinin, der im Jahr 2015 Gegenstand der medizinischen Nobelpreisverleihung war, enthält die Pflanze über 400 gesundheitlich bedeutsame Inhaltsstoffe. (1)

Im Jahr 2019 noch auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel als „Dhydroartemisinin“ zu finden, ein halbkünstlicher, syntherischer Stoff aus Artemisin abgeleitet, (2) verbannte man die Pflanze selbst und damit auch daraus gewonnene Tinkturen und / oder Tees auf die Liste gefährlicher Pflanzen. „Pflanzen, die nicht in Lebensmitteln oder als Lebensmittel verwendet werden dürften,..“. (3) Eine Liste, die zwar in Belgien geführt wird, aber eine wunderbare Argumentationshilfe, gegen die Verbreitung einer solch effektiven und kostengünstigen Pflanze darstellt und daher gerne herangezogen wird.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass alle Forschungen, Studien und Strategien ein Gesamtbild darbieten, dass sich in vielen Punkten widerspricht. Geradezu schizophrene Entscheidungen sind die Folgen. Während die WHO im Jahr 2002 im Kongo noch einen Preis für die Bepflanzung eines Feldes mit der Artemisia Annua vergab, veränderte sich der die Einstellung der Weltgesundheitsorganisation bis zum Jahr 2019 radikal. Da nämlich gibt man bekannt: „Die WHO unterstützt keine Werbung oder Verwendung von Artemisia-Pflanzenmaterial in irgendeiner Form zur Vorbeugung oder Behandlung von Malaria“ (4)

Wir reden hier also von einer Pflanze, die seit Jahrhunderten in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) eingesetzt wird. Selbst Nobelpreisträgerin Tu Youyou bediente sich alter Aufzeichnungen der TCM, um schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, das ihr im Jahr 2015 den Nobelpreis für Medizin einbrachte. Seit 1972 werden intensive Forschungen betrieben, die „die hohe Antimalaria-Aktivität von Artemisinin“ bestätigten. (5) Die Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentliche im Jahr 2004 einen Bericht zu einer „kontrollierten Beobachtungsstudie“. Das Ergebnis war „eine signifikant höhere Überlebensrate bei den Patienten …, die eine kombinierte Behandlung aus westlicher und Chinesischer Medizin erhielten, verglichen mit einer Gruppe, die ausschließlich mit westlicher Medizin behandelt wurde.“ (6) „Als sogenannte Artemisinin-basierte Therapie hat das Mittel die Sterblichkeit an der Malaria um mehr als 20 Prozent, bei Kindern sogar um mehr als 30 Prozent gesenkt“ so das deutsche Ärzteblatt im Jahr 2015. (7,8))

Artemisia annua und SARS-CoV

Ist diese Pflanze tatsächlich verboten und wie wirksam ist sie gegen SARS Cov 2? Der dpa Faktencheck bewertet Einjährigen Beifuß: Dieser sei „in Deutschland nicht per se verboten; man muss eine Zulassung dafür beantragen.“ Mit Verweis auf eine Studie des Max-Planck-Instituts und eine aktuelle Studie zur Wirksamkeit von Wirkstoffen der Pflanze gegenüber Sars-CoV-2 weiß der Faktencheck am 14. Mai 2020, dass die Wirksamkeit nicht erwiesen ist! (9) Die Deutsche Apotheker Zeitung spricht sogar von einem seltsamen Irrglauben, wenn es um die Wirksamkeit geht. (10)
Es erscheint durchaus logisch, dass es Mitte Mai noch keine Studie gibt, die die Wirksamkeit des Einjährigen Beifuß gegen SARS-CoV 2 bestätigen kann, wenn man bedenkt, wann das Virus „entdeckt“ wurde. Fragwürdig sind die Aussagen dann aber doch, denn etliche Studien, beschäftigten sich bereits mit der Wirksamkeit der Pflanze gegenüber anderen Krankheiten, wie zum Beispiel auch Krebs und HIV. In einem wissenschaftlichen Beitrag mit dem Titel „Is the traditional Chinese herb “Artemisia annua ” possible to fight against COVID-19?“ – veröffentlicht bereits im Juli 2020 – werden Erfahrungen aus dem Jahr 2003 herangezogen. Schon in diesem Jahr stellte man fest „dass Artemisinin einer der Kandidaten zur Behandlung des Coronavirus mit schwerem akutem respiratorischem Syndrom (SARS-CoV) …. ist.“ …. Es hemmte die Coronavirus-Replikation und zeigte eine antivirale Aktivität gegen SARS-CoV.“ (11) Dass diese wichtige Information einfach außen vor gelassen wird, wirft kein gutes Bild auf Faktenchecker und Fachleute, wie Apotheker. Ein Patent für das „Verfahren zur Gewinnung eines pharmakologischen Wirkstoffs aus Artemisia annua“ gibt es übrigens auch schon seit 2003 (5).

Im Juli 2021 stehen einige Studien zur Wirksamkeit der Heilpflanze bei Covid-19 zur Verfügung. Publiziert wurde ein Überblick, bei dem 19 Studien herangezogen wurden. „An overview of the anti-SARS-CoV-2 properties of Artemisia annua, its antiviral action, protein-associated mechanisms, and repurposing for COVID-19 treatment“. Das Ergebnis ist zumindest die Empfehlung eines kombinierten Therapieansatzes. Außerdem heißt es, dass Artemisia annua die Immunantwort des Wirts modulieren kann, um so die Infektion besser zu bekämpfen. „Also, A. annua may modulate the host immune response to betterfight the infection.“

Artemisia annua – Gefährliche Pflanze?!

Man lässt die Pflanze aus rein bürokratischen Gründen „verbieten“. Eine Pflanze, die sich seit Jahrhunderten bewährt hat, wird bei uns als „neue Pflanze“ bezeichnet, da bei uns nicht gebräuchlich. All das passiert unter dem Vorwand, dass Menschen vor den wirtschaftlichen Interessen der Vertreiber von Tees und Tinkturen geschützt werden müssen. Hier gehe die Gesundheit vor. Wer sich allerdings die Kosten für eine Zulassung leisten kann, darf diese natürlich beantragen. Und genau das meinte ich mit Schizophrenie. Man will den Menschen vor den wirtschaftlichen Interessen anderer schützen und überlässt diese Pflanze den Geschäftemachern, die „das erforderliche Kleingeld“ für die Beantragung einer Zulassung haben. Ein Gottesgeschenk, dass in jedem Garten stehen sollte.

Der einzige Grund, der gegen eine Behandlung mit dem Einjährigen Beifuß spricht, wäre eine Schwangerschaft. Die abtreibende Wirkung sollte auf jeden Fall betont werden. Dieses Argument ist aber für die Gerichte und involvierte Ärzte, Wissenschaftler und Apotheker scheinbar gar nicht von Bedeutung. Soviel zum Schutz der Gesundheit.

VORSICHT – Artemisia annua hat auch ABTREIBENDE WIRKUNG!!!

(1) https://www.gesundheit.com/buecher/alternative-heilweisen/1/artemisia-annua-heilpflanze-der-goetter
(2) https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/325771/WHO-MVP-EMP-IAU-2019.06-eng.pdf
(3) https://openjur.de/u/2321467.html
(4) https://www.who.int/news/item/10-10-2019-the-use-of-non-pharmaceutical-forms-of-artemisia
(5) https://patents.google.com/patent/DE10336056A1/de
(6) https://www.who.int/docs/default-source/malaria/mpac-documentation/mpac-october2019-session3-nonpharmaceutical-
use-artemisia.pdf
(7) https://www.exklusiv-muenchen.de/gesundheit/tcm-kraeuterrezepturen-gegen-viren-shufeng-jiedu-zeigt-antivirale-wirkung-54443
(8) https://www.aerzteblatt.de/archiv/172445/Nobelpreis-fuer-Medizin-2015-Scharfe-Waffen-gegen-drei-gefuerchtete-
Parasiten
(9) https://www.presseportal.de/pm/133833/4596592
(10) https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/05/11/artemisia-annua-forschung-in-deutschland-ungepruefter-kraeutertee-in-madagaskar
(11) https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7362865/
(12) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34479848/