An alle, die die „Meinungsäußerung“ von Sarah Frühauf in den Tagesthemen vom 19. November um 21:45 Uhr für genau so unerträglich halten wie ich, veröffentliche ich hiermit meine Mail an den MDR, die ich heute verschickt habe. Die ARD hat ihr Kontaktformular leider auf 1000 Zeichen beschränkt. Da die Dame dem MDR zugehörig ist, könnte eine Mail auch an den MDR (Kontakt zu finden unter „ARD Kontakt“) versendet werden. Alle angeführten Fakten sind recherchiert und können durch Quellenangaben nachgeprüft werden. Ich habe das Schreiben per Mail und mit dem Betreff „Pressekodex / Sorgfaltspflicht / Tagesthemen 19.11. 21, 21:45 Uhr / Meinung von Sarah Frühauf“ heute verschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die als Meinung bezeichnete Rede von Sarah Frühauf in der Tagesschau entspricht weder der journalistischen Sorgfaltspflicht noch dem Pressekodex.
Die mit Nachdruck geäußerten Behauptung, dass Ungeimpfte an der derzeitigen vierten Welle Schuld tragen, ist durch keinerlei Beweis getragen. Ganz im Gegenteil! Wäre zu dem Thema recherchiert worden, wie es einstmals von der Presse erwartet wurde, wären folgende Fakten bekannt.
Sowohl die Studie von Pfizer als auch die Studie zum mrna-impfstoff Moderna lassen verlauten, dass eine Ansteckung durch Geimpfte sehr wohl zu erwarten ist. Die Pfizer Studie weist die Infektiösität sogar als zu erwartenden Endpunkt aus. Zudem lässt sich dieser Studie entnehmen, dass Geimpfte infektiöser sind, da hier die Übertragung nicht nur durch Aerosole, sondern auch über Hautkontakt stattfindet.1) Bei Moderna heißt es deutlich formuliert, dass es in asymptomatischen Fällen bei geimpften Personen zu einer signifikant anhaltenden Übertragung kommen kann – erst recht, wenn das Tragen von Masken und das Social Distancing nicht eingehalten würde 2), wie es bei vielen 3-G-Veranstaltungen der Fall war. Seit dem 23. August gilt in Deutschland die 3-G Regel. 3) Daraus lässt sich ableiten, dass von den Getesteten ungeimpften Personen keine Gefahr ausgehen konnte, da diese bei einem positiven Test an keiner Veranstaltung teilnehmen durften. Zu Genesenen gibt es keine entsprechende Studienlage. Geimpfte wurden nicht mehr getestet, obwohl bekannt ist, dass diese trotz Impfung infektiös sind.
Durch diese Datenlage lässt sich nicht bestreiten, dass Sie Ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.
Die Recherche in der Praxis lässt ebenfalls folgende Schlüsse zu. Bis zur Einführung der Impf-Therapie gab es in Deutschland auf den Intensivstationen 11.818 Covid-19 Todesfälle bis zum 26. Dezember. Seit Einführung der Impf-Therapie am 27. Dezember bis zum 31. Januar gab es 6.466 Todesfälle, also praktisch innerhalb eines Monats 50 % der Todesfälle des gesamten Jahres 2020 (lt. DIVI-Register). 4) Statista belegt eine Übersterblichkeit von 29 % genau in der Altersgruppe, die bei den Impfungen priorisiert wurde. 5)
Ein Blick nach Island reicht aus, um zu verifizieren, dass eine erhöhte Impfquote mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die vierte Welle ebenfalls nicht verhindert hätte. Nachdem Island schon im August eine Impfquote von über 80 % erreicht hatte, erlebte die Insel die bis dato schlimmste Infektionswelle. 6)
Auch der Umstand, dass der Präsident des DIVI-Registers, Professor Dr. Gernot Marx, bei der Sitzung des Bundestages am 15. November erklärte, dass der Umstand, ob die Patienten der Intensivstationen geimpft oder ungeimpft sind, bis zu diesem Tag nicht erfasst wurden, wird in Ihre Überlegungen nicht mit einbezogen. 7)
Unter all diesen Gesichtspunkten sind Sie der journalistischen Sorgfaltspflicht in keinster Weise nachgekommen! Das immer wieder auftauchende Schlagwort von der „Pandemie der Ungeimpften“ wird nicht dadurch wahr, dass man dies ständig wiederholt.
Darüber hinaus weist die sogenannte Meinung von Frau Sarah Frühauf den Ungeimpften nicht nur eine nicht nachweisbare Schuld am Infektionsgeschehen zu. Diese Ansprache ist zudem diskriminierend und verstößt schon aus diesem Grund gegen das Pressegesetz und das Grundgesetz. Artikel 3 „Niemand darf wegen …..seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Druck auf Ungeimpfte hätte erhöht werden sollen. Dieser Druck wird unablässig ausgeübt. Auch das Wörtchen „wieder“ gibt Anlass dazu, an der Seriosität der Aussagen und an Ihrer Sorgfaltspflicht zu zweifeln. Hat doch das vom Bundesgesundheitsministerium angeforderte Gutachten zum Jahr 2020 ergeben, dass unser Gesundheitssystem zu keinem Zeitpunkt an die Grenzen der Belastbarkeit gelangte!8) Ungeimpfte pauschal als unsolidarisch zu bezeichnen, hat allenfalls die Folge, dass die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben wird.
Ein wirksamer Schutz vor Covid-19 sollte implizieren, dass die Geimpften vor einer Infektion geschützt sind. Dass sich inzwischen herausstellte, dass dies nur temporär der Fall ist, dafür kann man wohl kaum Ungeimpfte verantwortlich machen.
Unter all diesen Gesichtspunkten stellt sich die Frage inwieweit Sie den im folgenden angeführten Anforderungen des Pressekodex Rechnung tragen.
Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde: Dies wird vom Presserat als oberstes Gut angesehen. Jeder Journalist, der bewusst gegen diese beiden Punkte verstößt, schadet dem Ansehen der Presse insgesamt.
Sorgfalt: Wie auch im Presserecht wird hier die journalistische Sorgfaltspflicht besonders hervorgehoben. Vermutungen, Gerüchte und unbestätigte Meldungen sind stets als solche zu kennzeichnen, die Recherche muss sorgfältig und unter Berücksichtigung aller Aspekte eines Themas durchgeführt werden.
Richtigstellung: Eine Gegendarstellung in der Presse muss erfolgen, wenn sich eine Nachricht oder Behauptung nachträglich als falsch erweist.
Religion und Weltanschauung: Diese sollen nicht geschmäht werden.
Diskriminierungen: Wie auch im Presserecht und Grundgesetz verankert, darf durch Pressevertreter in der Berichterstattung keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht etc. erfolgen.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich
mit besten Grüßen
Andrea Schuberth
Freie Journalistin
Quellen:
1) https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf
2) https://www.fda.gov/media/144434/download
3) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beratung-corona-1949606
4) https://www.divi.de/divi-intensivregister-tagesreport-archiv/
5) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21_056_12621.html
6) https://www.swr.de/swr2/wissen/island-hohe-impfquote-aber-die-pandemie-ist-nicht-vorbei-100.html
7) Sitzung des Bundestages am 15.11.2021 / https://www.youtube.com/watch?v=QygxPu19Diw
8) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html
Diese Quellenangaben dienen dem Leser zur Überprüfung der angeführten Fakten. Wer diesen Text ganz oder teilweise nutzen möchte, sollte wohl vorzugsweise die Nummern aus der Mail oder dem Brief löschen. Bei der derzeitig immer deutlicher werdenden Zensur, ist die Befürchtung erlaubt, dass es auch hier im Zweifel Änderungen an der ursprünglichen Textversion geben würde. Dieser Text darf gerne geteilt und ganz oder teilweise verwendet werden, falls auch Ihr mit diesem „seriösem“ Pressemedium in Kontakt treten wollt.
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