Wussten Sie schon ….
, dass bereits im Jahr 1958 die Beschneidung der Grundrechte diskutiert wurde?!
, dass man zum damaligen Zeitpunkt 10 Jahre darüber diskutierte, ob eine Einschränkung der Grundrechte vertretbar sei?!

„Zehn Jahre Streit über Einschränkung von Grundrechten

Mit dieser Entscheidung setzten die Abgeordneten einen Schlusspunkt hinter zehn Jahre parlamentarischen Streits über die Frage, ob und wie der Staat, um in einer Krisensituation handlungsfähig zu bleiben, auch die bürgerlichen Grundrechte einschränken darf.

Erste Pläne zur Einfügung einer Notstandsverfassung in das Grundgesetz gab es bereits 1958. Doch erst die Große Koalition besaß die für diese Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.“ (1)

, dass man im Jahr 1968 befürchtete, Notstandsgesetze können die Demokratie gefährden und entsprechend gegen die Einschränkung der Grundrechte demonstrierte?!

„Sie fürchteten, dass die Grundgesetzänderung die noch relativ junge deutsche Demokratie gefährden würde und verwiesen auf die Erfahrungen mit Artikel 48 der Weimarer Verfassung, der den Weg zur „Machtergreifung“ Hitlers geebnet hatte.“ (1)

, dass Willy Brandt, die Notstandsgesetze für erforderlich hielt, gleichzeitig aber davor warnte:

„Wer „mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken“, so warnte wiederum Brandt, werde ihn „auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden“. Dies sei ganz wörtlich gemeint.“ (1)

„Die Notstandsgesetze sind seit dem 28. Juni 1968 in Kraft. Angewendet werden mussten sie zum Glück jedoch noch nie. (sas/23.05.2018)“ (1)

QUELLE (1) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw21-kalenderblatt-notstandsgesetze-556672