Diese markante Gegenüberstellung ist bezeichnend und gleichzeitig ein Zeichen der Zeit.

Sie bedarf  eigentlich keines weiteren Kommentares ….. und dennoch:

Inzwischen gilt also bereits eine öffentliche Diskussion als Widerstand? Aber anstatt sich dem Dialog anzuschließen, setzte die Gegendemonstration lieber auf Diskreditierung. Diskreditierung der Teilnehmer einer sehr friedlichen Kundgebung ohne jedwedes Anzeichen irgendeiner Ideologie! Radikal war auf der Seite der Friedliebenden NIEMAND!

Zu suggerieren, dass Bürger, die sich im Namen des Friedens und der Freiheit versammeln, mit „Nazis Hand in Hand gehen“ ist eine Umkehr der Realität, die immer deutlicher Gestalt annimmt!

Bürger im Dialog
für Frieden und Freiheit

Kundgebung in Passau, Klostergarten

am Samstag, den 13. März 2021

Von der Polizei zum Tragen einer gebrauchten FFP2 Maske eines Fremden genötigt!

Für mich persönlich hatte dieser Tag noch ein unangenehmes Nachspiel. Lange Zeit nach der Veranstaltung, es befanden sich vielleicht höchstens noch ca. 20 Personen verteilt im Klostergarten, wurde ich beim Verlassen des Platzes von zwei Polizisten von meiner Freundin separiert. Ich trug ein Faceshield, da ich selbst in der vorangegangenen Woche informiert wurde, dass dies im Freien, mit ausreichend Platz für Abstand, okay sei. So äußerte ich mich natürlich auch gegenüber dem Beamten. Ich bot ebenso unverzüglich an, meinen Rollkragenpullover bis über die Nase hochzuziehen. Meine Frage, ob dies dann ausreichend sei, wurde ignoriert. Meine Personalien wurden aufgenommen und der ältere Beamte wandte sich an die wenigen Personen, die sich etwas entfernt, seitlich von mir befanden. Und fragte, wer eine FFP2 Maske für mich hätte.

Eine Maske wanderte durch weitere Hände und wurde mir dann durch den Zaun gereicht.

Der Beamte, der sich in der gesamten Zeit, demonstrativ vor mir aufbaute, nötigte mich nun – unter Androhung eines Bußgeldes – die Maske vor seinen Augen aufzusetzen und nicht mehr abzunehmen.

Diese Maske war von einem Fremden und gebraucht; diese Tatsache lag nicht in meinem Blickfeld!

Wann darf ich in der Öffentlichkeit über Politik reden?

Bis letzten Samstag hätte meine Antwort darauf gelautet. Natürlich immer! Aber auch das hat sich anscheinend geändert. Obwohl ich überrumpelt war und eingeschüchtert, hakte ich bei einer Aussage des Beamten über das Verbot des Diskutierens politischer Themen nach. Alle Erklärungen, die dazu angeboten wurden, waren für mich eher befremdlich. (bei Interesse Anschreiben durchlesen)

Da ich das Geschehen so nicht auf sich beruhen lassen kann, ging heute ein Schreiben an inzwischen vier verschiedene Mailadressen, an Polizei und Innenministerium raus. Sobald eine Stellungnahme eingeht, werde ich gerne darüber informieren.

Wen das Anschreiben interessieren sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am Samstag, den 13.03. unter Androhung eines Bußgeldes dazu genötigt, die gebrauchte FFP2 Maske eines Fremden aufzusetzen.

Ich trug – sehr lange nach Veranstaltungsende des Bürgerdialogs – auf dem Gelände des Klostergartens ein Faceshield. Meiner Information zufolge, die lt. des Beamten falsch war, ist dies im freien öffentlichen Raum, wenn man entsprechenden Abstand einhält, ausreichend.

Ich wurde dann von zwei Polizisten beim Verlassen des Klostergartens von meiner Freundin und weiteren Personen am Zaun der vorangegangenen Veranstaltung abgeschnitten und aufgehalten, meine Personalien wurden festgestellt. Dies tat der jüngere Kollege, während der ältere in die „Runde“ auf der anderen Seite des Zaunes fragte, wer eine FFP2 Maske für
mich hätte.

Obwohl ich umgehend, nach der Information, dass das Faceshielid nicht ausreichend sei, anbot meinen Rollkragen bis über die Nase hoch zu ziehen, stellte sich mir der Beamte weiterhin in den Weg und verlangte von mir, unter Androhung eines möglichen Bußgeldes, die eben erhaltene gebrauchte Maske eines für mich gänzlich fremden Mannes aufzusetzen.

Ich habe mich nie – seit Beginn der Pandemie – so sehr einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt gefühlt, wie in diesem Moment!

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dies aus gesundheitlichen Gründen zu verlangen, es ist diesbezüglich wohl eher kontraproduktiv.

Während der gesamten Kontrolle versuchte ich trotzdem noch eine Aussage abzuklären, die bei einer vorangegangenen Begegnung getätigt wurde, da ich diese Aussage so gar nicht nachvollziehen konnte. Es geht konkret um Gespräche in der Öffentlichkeit, die politischen Inhalt haben.

Die Kollegen erklärten mir dies abschließend wie folgt:

Man darf nur dann im Anschluss an eine politische Versammlung, die aufgelöst wurde, über politische Themen diskutieren, wenn man erstens ein Maske aufzieht und den Mindestabstand einhält, aber gleichzeitig nur, wenn man so leise redet, dass vorbei laufende Passanten kein Wort davon verstehen können. Gleiches gelte jederzeit für jegliche politische Diskussion im öffentlichen Raum.

Bitte teilen Sie mir mit, wie dies zu verstehen ist und auf welchen Verordnungen diese Aussage fußt.

Ich hatte mich im Vorfeld erkundigt und lt. der Beamten eine falsche Auskunft erhalten, wodurch ich der Meinung war, dass bei nicht frequentierten Orten ein Faceshield durchaus ausreichend sei.

Da inzwischen Menschen Repressalien zu befürchten haben, werde ich den Auskunft gebenden nicht benennen.

Im Nachgang war ich dann nochmals selbst auf der Suche nach den konkreten Verordnungen.

Lt. der Zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 heißt es:

„Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.“

Die Einhaltung des Mindestabstandes war zu dem Zeitpunkt, zu dem ich zum Tragen einer gebrauchten Maske eines fremden Mannes genötigt wurde, mehr als gegeben. Der Klostergarten war bis auf wenige Personen an den Seitenwegen und Bänken menschenleer.

Mir geht es auch nicht um eine Beschwerde und ich werde den Namen des Beamten weder in diesem Schreiben noch in der Publikation erwähnen. Ich behalte ich mir jedoch weitere rechtliche Schritte vor.

Ich bitte aber um Ihre Stellungnahme. Klarheit, wann, wo, welche Masken zu tragen sind. Wenn ich die zitierte Zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zugrunde lege, war der ganze Vorfall meines Erachtens durch nichts gerechtfertigt. Mindestabstände waren mehr als gegeben.

Wie gesagt bitte ich um Ihre klare Stellungnahme zu diesem Vorgehen!

Und zu den zu Grunde liegenden Verordnungen.

Weiterhin bitte ich Sie, um einem klaren Kommentar, ob politische Diskussion tatsächlich derartig eingeschränkt sind! Und auf welchen Grundlagen ein solches Gebot erlassen wurde.

Zu guter Letzt meine Frage, darf ich einen solchen Vorfall künftig aufnehmen (gerne nur Audio), um den Beweis für eine solche Willkür festzuhalten. Dieses  Verhalten war ein Angriff GEGEN meine Gesundheit!

Da die Bundespolizei rät, sich an die örtliche Dienststelle oder das Innenministerium zu wenden, geht dieses Schreiben analog an beide Stellen. Meine Personalien sind bekannt, da aufgenommen!

Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme, die selbstverständlich der Veröffentlichung eines Erfahrungsberichtes gegenüber gestellt wird!

Beste Grüße

Andrea Schuberth

Freie Journalistin

Falls jemand gute Tipps hat, würde ich mich natürlich sehr freuen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?