Entgegen meiner sonstigen Gepflogenheit füge ich in diesem offenen Brief die Quellen, die als Beweisbelege gelten, immer direkt nach dem Argument ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Drucksache 20/899 legen Sie einen Gesetzesentwurf vor, der jegliche seriöse Grundlage vermissen lässt. Nachfolgend die Argumente, die belegen, dass alleine der Entwurf eines solchen Gesetzes als Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines jeden Bürgers zu verstehen ist. Sie erklären selbst, dass Sie genau das umzusetzen gedenken.
1. Es geht nicht um eine erprobte Impfung, sondern um eine experimentelle Substanz, die sich noch im Versuchsstadium befindet. (https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf ).
Die Studie selbst wurde zu dem Zeitpunkt ad absurdum geführt, als die Placebo-Empfänger den Impfstoff erhielten. (https://clinicaltrials.gov/ct2/history/NCT04368728?V_25=View ; https://www.statnews.com/2021/01/01/pfizer-and-biontech-speed-up-timeline-for-offering-covid-19-to-placebo-volunteers/ )
2. Die fortlaufende Studie innerhalb der Bevölkerung dauert bis Mai 2023 an. Sie verstößt damit klar gegen den Nürnberger Kodex.
(https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04368728 / Nürnberger Kodex; https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/05/NuernbergKodex.pdf)
3. Bei der Studie zum „Impfstoff“ Comirnaty wurden in einer Einrichtung (Ventavia) Fehler nachgewiesen, die bis heute nicht untersucht wurden. (Publikation in der Fachzeitschrift „British Medical Journal“ / https://www.bmj.com/content/375/bmj.n2635)
4. Die Aussage, dass die vermeintliche „Impfung“ nicht in die DNA eingreift, ist durch nichts belegt, da aus den Studien hervorgeht, dass die genetischen Faktoren überhaupt nicht untersucht wurden „genetics are not evaluated“.
(https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf )!
5. Neuere Studien weisen darauf hin, dass die DNA des Menschen durch besagte Substanzen beeinflusst wird.
(https://www.mdpi.com/1467-3045/44/3/73/htm, oder https://sciprofiles.com/publication/view/b24eb077d839b08d06f0cb2758781718).
Im weiteren gab die Firma „Moderna“ bereits lange vor dem Jahr 2020 bekannt, dass man mit der vorliegenden mRNA-Technologie die „Software des Lebens“ hackt und den genetischen Code umschreiben kann.
(https://www.youtube.com/watch?v=AHB2bLILAvM&t=144s)
6. Das Europäische Parlament setzte mit der Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 diverse geltende Richtlinien und Verordnungen in Bezug auf genetisch veränderte Organismen durch eine Ausnahmegenehmigung außer Kraft, um sowohl die Entwicklung der Impfstoffe als auch deren Verabreichung möglich zu machen.
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1043&from=en).
Allein dies dient als Beweis dafür, dass wir es mit genetisch veränderten Organismen zu tun haben.
7. Die erste Grundrechtseinschränkung war bereits verfassungswidrig. Diese baute auf der Kommunikation eines Worst-Case Szenario auf.
(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html – Diese Seite wurde mittlerweile entfernt!)
Das Gesundheitsministerium belegte selbst, dass das Gesundheitssystem im Jahr 2020 zu keinem Zeitpunkt an die Grenzen seiner Kapazität gestoßen ist.
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html)
8. Mit Hilfe von propagandistischen Mitteln und Techniken gelang es dem politischen Willen folgend – vor allem über die Medien – das ganze Volk in Angst zu versetzen.
(Propaganda, Edward Bernays; Studie über den Einsatz von medialer Konstruktionen an Hand der Formate ARD und ZDF https://www.researchgate.net/publication/343736403_Die_Verengung_der_Welt_Zur_medialen_Konstruktion_Deutschlands_unter_Covid-19_anhand_der_Formate_ARD_Extra_-Die_Coronalage_und_ZDF_Spezial/link/5f3cd755299bf13404cee520/download)
9. Während der „Impfung“ des Großteils der Bevölkerung wurde der „Impfstoff“ Cormirnaty fortlaufend verändert.
(https://www.ema.europa.eu/en/documents/procedural-steps-after/comirnaty-epar-procedural-steps-taken-scientific-information-after-authorisation_en.pdf)
10. Entgegen der verbreiteten Aussage, dass der Impfstoff wirksam sei, gibt es Belege dafür, dass dies nicht der Fall ist:
a) 11.818 Todesfälle auf Intensivstationen im Jahr 2020 vor Einführung der Impfung vom 27. März 2020 – 26. Dezember 2020. In den folgenden zwei Monaten nach Einführung der Impfung, wurden bis zum 28. Februar auf den Intensivstationen bereits weitere 10.031 Todesfälle verzeichnet! Das Argument, dass sich die Patienten vor Impfung mit dem Virus angesteckt haben sollen, entbehrt jeglicher Grundlage, da in der Pfizer Studie festgestellt wurde, dass eine potenzielle COVID-19-Erkrankung nach der Behandlung zu erwarten sei. In diesem Punkt wurde die Bevölkerung seit Impfbeginn belogen!
(https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf).
Seit Beginn der Impfung haben sich die Todesfälle auf den Intensivstationen vervierfacht; am 28. Februar 2022 waren 47.269 Todesfälle auf den Intensivstationen verzeichnet.
(https://www.divi.de/divi-intensivregister-tagesreport-archiv/ )
b) Todesfälle in Deutschland: Unabhängig von den Todesfällen auf den Intensivstationen wurden Ende 2020 vom RKI insgesamt 24.125 Todesfälle gemeldet.
(Situationsbericht des RKI vom 17.12.2020 – https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-17-de.pdf?__blob=publicationFile).
Die Anzahl der Todesfälle hat sich lt JHU nach Einführung der Impfung verfünffacht und wurde Ende Februar 2022 mit 123.000 Todesfällen in Deutschland angegeben!
(JHU CSSE COVID-19 Data).
Das RKI bestätigt im Wochenbericht vom 24. Februar: „Unter allen übermittelten Todesfällen seit KW 10/2020 waren 102.775 (84 %) Personen, die 70 Jahre oder älter waren.“ Damit ist erwiesen, dass der Großteil der Todesfälle in der Gruppe auftrat, in der die höchste Impfquote zu verzeichnen ist! Schon aufgrund dieser Echtzeitdaten ist die Wirkung der „Impfung“ anzuzweifeln; sie schützt augenscheinlich nicht vor Todesfällen.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-02-24.pdf?__blob=publicationFile)
c) Es ist erwiesen, dass zwischen dem Ausbruchsgeschehen der Covid-Erkrankung und der Impfquote kein kausaler Zusammenhang besteht.
(https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8481107 )
d) Bei der Bewertung der Booster Impfung, wurde die erste Studie an weniger als 400 Menschen durchgeführt. Die Real-Life-Studie fand in Israel statt. Bei der Tagung des Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee am 17. September 2021 musste sich die FDA bezüglich der Sicherheit des „Impfstoffes“ wie folgt korrigieren: Geschätzte Wirksamkeit der Covid-19 Impfstoffe in der realen Welt, verzerrt um einen bisher unbekannten Faktor [„Estimated effectiveness of vaccines that is biased, by an unknown amount“]
(https://www.fda.gov/advisory-committees/advisory-committee-calendar/vaccines-and-related-biological-products-advisory-committee-september-17-2021-meeting-announcement – die Unterlagen sind inzwischen als vertraulich eingestuft! Auf YouTube noch einzussehen unter https://www.youtube.com/watch?v=WFph7-6t34M&t=970s)
e) Das RKI erklärt in seinen Wochenberichten, dass es bestenfalls möglich ist, die Wirksamkeit der Impfung „grob abzuschätzen“.
(diverse RKI Wochenberichte)
11. Zweifel an der Sicherheit der „Impfstoffe“
Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte Deutschlands (aber auch der Welt) gab es ein vergleichbares Auftreten von Verdachtsfällen unerwarteter Ereignisse im Zusammenhang mit einer Impfung.
a) das Paul-Ehrlich-Institut meldet in seinem Sicherheitsbericht 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 insgesamt 244.576 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19. Davon wurden 29.786 Verdachtsfälle als schwerwiegende unerwünschte Reaktionen eingestuft.
(https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Im Vergleich dazu wurden im Zeitraum von 20 Jahren (2000 bis 2020) für alle verabreichten Impfstoffe insgesamt 24.238 Verdachtsfälle von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen verzeichnet.
(http://52625146fm.pei.de/fmi/webd/#UAWDB4); https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html )
b) Die Seite der WHO meldet inzwischen 3.330.363 – also mehr als drei Millionen Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen bezüglich der Covid-19-“Impfstoffe“ weltweit.
(http://www.vigiaccess.org/ – Stand 04.03.2022)
c) Selbst das RKI geht im Epidemiologisches Bulletin 33/2021 vom 19. August 2021 von einer Untererfassung der Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen aus: „Die beobachtete Zahl an Myokarditiden übersteigt die erwartete Anzahl deutlich. Da es sich bei VAERS um ein passives Meldesystem handelt, ist eher mit einer Untererfassung zu rechnen.“
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/33_21.pdf?__blob=publicationFile)
d) Die existierenden 9 Rote Hand Briefe werden bei der Bewertung der Sicherheit außer Acht gelassen.
(https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-03-23-covid-19-vaccine-astrazeneca.pdf?__blob=publicationFile&v=2; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-04-13-covid-19-vaccine-astrazeneca.pdf?__blob=publicationFile&v=4; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-04-26-covid-19-vaccine-janssen.pdf?__blob=publicationFile&v=3; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-06-02-covid-19-vaccine-vaxzevria.pdf?__blob=publicationFile&v=3; https://www.pei.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/sicherheitsinformationen-human/2021/ablage2021/2021-06-23-rhb-vaxzevria-covid-19-vaccine-astrazeneca.html;jsessionid=18FF7BA31561133EF9E8C3B7951655EB.intranet232; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-07-19-covid-19-comirnaty-und-spikevax.pdf?__blob=publicationFile&v=5; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-07-19-covid-19-vaccine-janssen.pdf?__blob=publicationFile&v=4; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-10-13-covid-19-vaccine-janssen.pdf?__blob=publicationFile&v=2; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-10-13-covid-19-vaccine-vaxzevria.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
e) Das Paul-Ehrlich-Institut stellte dem Bundesgesundheitsministerium folgende Informationen zum Status COVID-19-Impfstoffe bis einschließlich 30. Juni 2021 zur Verfügung. Zu erwartende Reaktionen, wie Thrombozytopenien „≥ 1/100 – < 1/10“ für den „Impfstoff“ Vaxzevria, von AstraZeneca. Diese Bewertung unterstreicht, dass es sich um eine häufig auftretende Nebenwirkung handelt.
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Fachgespraeche/Covid-19-Imfpstoffe_PEI__Klaus_Cichutek__Covid-19-Imfpstoffe.pdf )
f) Das VAERS ist dazu übergegangen, die unerwarteten Nebenwirkungen nach Chargen der Impfstoffe zu unterscheiden.
(xxxx – bitte um Unterstützung, falls jemand den Link schnell zur Hand hat)
12. Es gibt inzwischen eine bedeutende Anzahl von Medikamenten und Behandlungen, die im Fall einer Covid-19 Erkrankung eingesetzt werden können. Damit ist eine bedingte Zulassung der sogenannten „Impfstoffe“ überholt. Erst Recht darf es auf dieser Grundlage nicht zur einer Zwangsimpfung kommen.
Das Paul-Ehrlich-Institut / Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel veröffentlichte folgende Informationen zu Behandlungsmethoden der Covid-19 Erkrankung:
Antikörper von Genesenen (Rekonvaleszentenplasma)
Immuntherapie mit monoklonalen Antikörpern (Bamlanivimab in Kombination mit Etesevimab wurden bereits im Rahmen der verbleibenden Haltbarkeit bis Ende November 2021 angewendet)
Mesenchymale Stammzellen
SARS-CoV-2-neutralisierende monoklonale Antikörper
Virostatika
(die Website hierzu ist leider nicht mehr auffindbar, wird für Sie aber sicher leicht nachzuvollziehen sein)
Folgende Arzneimittel für die Behandlung einer Covid-19 Erkrankung sind bereits von der EMA zugelassen:
Kineret (anakinra)*
Paxlovid (PF-07321332 / ritonavir)
Regkirona (regdanvimab)
RoActemra (tocilizumab)*
Ronapreve (casirivimab / imdevimab)
Veklury (remdesivir)
Xevudy (sotrovimab)
(https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/covid-19-treatments)
Die EMA prüft im weiteren derzeit Anträge auf Marktzulassung (möglicherweise für eine bedingte Marktzulassung) für folgende Medikamente:
Lagevrio (molnupiravir)und
Olumiant (baricitinib)
(https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/treatments-covid-19/covid-19-treatments-under-evaluation#covid-19-treatments-under-marketing-authorisation-evaluation-section)
Das Medikament Evusheld (tixagevimab / cilgavimab) befindet sich im Rolling review Verfahren
(https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/treatments-covid-19/covid-19-treatments-under-evaluation#covid-19-treatments-under-rolling-review-section)
Das Medikament Ivermectin wurde von der FDA zugelassen. Die EMA lehnte Ivermectin zur Behandlung bisher ab, da die klinischen Studien bisher uneinheitlich waren. „Einige klinische Studien zeigten keinen Nutzen, andere zeigten einen möglichen Nutzen.“ Ivermectin wurde in anderen Ländern bereits erfolgreich eingesetzt.
Die österreichische Ärztezeitung machte auf weitere Behandlungsmethoden auf, die sich im Rolling Review Verfahren befinden. Teilweise handelt es sich um Medikamente, die bereits für andere Indikationen zugelassen sind und hinsichtlich eines „Repurpose Use“ geprüft werden – es geht um 72 unterschiedliche Medikamente. Angeführt sind auch hier
monoklonale Antikörpern und deren Kombinationen gegen verschiedene Zielstrukturen
Virustatika
Antihelminthika
Antimalariamittel
Immunsuppressiva
Entzündungshemmer
verschiedene vasoaktive Peptide
Antithrombotika
autologe Stammzellen
(https://aerztezeitung.at/2021/coronavirus/covid-19-medikamente-noch-kein-durchbruch/)
Die WHO publizierte bereits im August 2020 zehn Studien, die sowohl Wirksamkeit als auch Sicherheit bei der Behandlung mit Traditioneller Chinesischer Medizin belegen. Besonders hervorgehoben wurden das Mittel „Shufeng-Jiedu„
(https://www.exklusiv-muenchen.de/gesundheit/tcm-kraeuterrezepturen-gegen-viren-shufeng-jiedu-zeigt-antivirale-wirkung-54443)
Eine weitere Alternative stellt die Pflanze „Artemisia Annua“ oder auch „Einjähriger Beifuss“ dar.
https://www.ikz-online.de/leben/corona-einjaehriger-beifuss-wirkt-laut-studie-einsatz-in-der-behandlung-id229387902.html
Das Mittel „Camostat Mesilate„, dass in Japan schon länger für Entzündungen der Bauchspeicheldrüse zugelassen ist, wurde in früheren Studien untersucht; mit dem Ergebnis, dass es effektiv verhindern kann, dass herkömmliche Sars-Coronaviren in Lungenzellen eindringen. Da diese mit dem SARS-Cov-2 Virus verwandt sind, wären weitere Studien dringend erforderlich und sind augenscheinlich vielversprechend.
(https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-covid-19-medikament-heilung-medizin-1.4840956)
Abschließend wäre neben allen Argumenten noch festzustellen, das Grundrechte mit der sogenannten Ewigkeitsklausel versehen wurden. Das geschah aus gutem Grund. Dass die Grundrechte bereits im Jahr 2020 eingeschränkt wurden und zwar auf der Basis eines Szenarienpapiers, das sich in keinem Punkt bewahrheitet hat, ist als verfassungswidrig anzusehen.
Die Echtzeitdaten, die nicht von der Hand zu weisen sind, verdeutlichen, dass sich die gesundheitliche Lage in der Bevölkerung mit Einführung der Impfung beträchtlich verschlimmert hat. Allein der Entwurf dieses Gesetzes und der Versuch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft zu setzen, ist damit als Angriff auf die Gesundheit der Bürger im eigenen Land zu verstehen.
Drucksache 20/899 https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf
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