Entgegen meiner sonstigen Gepflogenheit füge ich in diesem offenen Brief die Quellen, die als Beweisbelege gelten, immer direkt nach dem Argument ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Drucksache 20/899 legen Sie einen Gesetzesentwurf vor, dessen Seriösität zumindest aufgrund vorliegender Beweise anzuweifeln ist. Nachfolgend zunächst die allgemeineren Argumente, die belegen, dass alleine der Entwurf eines solchen Gesetzes als Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines jeden Bürgers zu verstehen ist. Sie erklären selbst, dass Sie genau das umzusetzen gedenken. Im weiteren weise ich auf die derzeit laufende Untersuchung in den USA und die bisher hierzu veröffentlichten Pfizer Dokumente hin. Abschließend werde ich einige Ihrer Argumente an Hand der offiziellen Datenlage, zum Beispiel der RKI Wochenberichte, widerlegen.

1. Es geht nicht um eine erprobte Impfung, sondern um eine experimentelle Substanz, die sich noch im Versuchsstadium befindet. (https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf ).
Die Studie selbst wurde zu dem Zeitpunkt ad absurdum geführt, als die Placebo-Empfänger den Impfstoff erhielten. (https://clinicaltrials.gov/ct2/history/NCT04368728?V_25=View ; https://www.statnews.com/2021/01/01/pfizer-and-biontech-speed-up-timeline-for-offering-covid-19-to-placebo-volunteers/ )

2. Die fortlaufende Studie innerhalb der Bevölkerung dauert bis Mai 2023 an. Eine Impfpflicht verstößt damit klar gegen den Nürnberger Kodex.
(https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04368728 / Nürnberger Kodex; https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/05/NuernbergKodex.pdf)

3. Bei der Studie zum „Impfstoff“ Comirnaty wurden in einer Einrichtung (Ventavia) Fehler nachgewiesen, die bis heute nicht untersucht wurden. (Publikation in der Fachzeitschrift „British Medical Journal“ / https://www.bmj.com/content/375/bmj.n2635)

4. Die Aussage, dass die vermeintliche „Impfung“ nicht in die DNA eingreift, ist durch nichts belegt, da aus den Studien hervorgeht, dass die genetischen Faktoren überhaupt nicht untersucht wurden „genetics are not evaluated“.
(https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf )!

5. Neuere Studien weisen darauf hin, dass die DNA des Menschen durch besagte Substanzen beeinflusst wird.
(https://www.mdpi.com/1467-3045/44/3/73/htm, oder https://sciprofiles.com/publication/view/b24eb077d839b08d06f0cb2758781718).
Im weiteren gab die Firma „Moderna“ bereits lange vor dem Jahr 2020 bekannt, dass man mit der vorliegenden mRNA-Technologie die „Software des Lebens“ hackt und den genetischen Code umschreiben kann.
(https://www.youtube.com/watch?v=AHB2bLILAvM&t=144s)

6. Das Europäische Parlament setzte mit der Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 diverse geltende Richtlinien und Verordnungen in Bezug auf genetisch veränderte Organismen durch eine Ausnahmegenehmigung außer Kraft, um sowohl die Entwicklung der Impfstoffe als auch deren Verabreichung möglich zu machen.
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1043&from=en).
Allein dies dient als Beweis dafür, dass wir es mit genetisch veränderten Organismen zu tun haben.

7. Die erste Grundrechtseinschränkung war bereits verfassungswidrig. Diese baute auf der Kommunikation eines Worst-Case Szenario auf.
(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html – Diese Seite wurde mittlerweile entfernt!)
Das Gesundheitsministerium belegte selbst, dass das Gesundheitssystem im Jahr 2020 zu keinem Zeitpunkt an die Grenzen seiner Kapazität gestoßen ist.
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html)

8. Mit Hilfe von propagandistischen Mitteln und Techniken gelang es dem politischen Willen folgend – vor allem über die Medien – das ganze Volk in Angst zu versetzen.
(Propaganda, Edward Bernays;  Studie über den Einsatz von medialer Konstruktionen an Hand der Formate ARD und ZDF https://www.researchgate.net/publication/343736403_Die_Verengung_der_Welt_Zur_medialen_Konstruktion_Deutschlands_unter_Covid-19_anhand_der_Formate_ARD_Extra_-Die_Coronalage_und_ZDF_Spezial/link/5f3cd755299bf13404cee520/download)

9. Während der „Impfung“ des Großteils der Bevölkerung wurde der „Impfstoff“ Cormirnaty fortlaufend verändert.
(https://www.ema.europa.eu/en/documents/procedural-steps-after/comirnaty-epar-procedural-steps-taken-scientific-information-after-authorisation_en.pdf)

10. Entgegen der verbreiteten Aussage, dass der Impfstoff wirksam sei, gibt es Belege dafür, dass dies nicht der Fall ist:

a) 11.818 Todesfälle auf Intensivstationen im Jahr 2020 vor Einführung der Impfung vom 27. März 2020 – 26. Dezember 2020. In den folgenden zwei Monaten nach Einführung der Impfung, wurden bis zum 28. Februar auf den Intensivstationen bereits weitere 10.031 Todesfälle verzeichnet! Das Argument, dass sich die Patienten vor Impfung mit dem Virus angesteckt haben sollen, entbehrt jeglicher Grundlage, da in der Pfizer Studie festgestellt wurde, dass eine potenzielle COVID-19-Erkrankung nach der Behandlung zu erwarten sei. In diesem Punkt wurde die Bevölkerung seit Impfbeginn belogen!
(https://cdn.pfizer.com/pfizercom/2020-11/C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf).
Seit Beginn der Impfung haben sich die Todesfälle auf den Intensivstationen vervierfacht; am 28. Februar 2022 waren 47.269 Todesfälle auf den Intensivstationen verzeichnet.
(https://www.divi.de/divi-intensivregister-tagesreport-archiv/ )

b) Todesfälle in Deutschland: Unabhängig von den Todesfällen auf den Intensivstationen wurden Ende 2020 vom RKI insgesamt 24.125 Todesfälle gemeldet.
(Situationsbericht des RKI vom 17.12.2020 – https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-17-de.pdf?__blob=publicationFile).
Die Anzahl der Todesfälle hat sich lt JHU nach Einführung der Impfung verfünffacht und wurde Ende Februar 2022 mit 123.000 Todesfällen in Deutschland angegeben!
(JHU CSSE COVID-19 Data).
Das RKI bestätigt im Wochenbericht vom 24. Februar: „Unter allen übermittelten Todesfällen seit KW 10/2020 waren 102.775 (84 %) Personen, die 70 Jahre oder älter waren.“ Damit ist erwiesen, dass der Großteil der Todesfälle in der Gruppe auftrat, in der die höchste Impfquote zu verzeichnen ist! Schon aufgrund dieser Echtzeitdaten ist die Wirkung der „Impfung“ anzuzweifeln; sie schützt augenscheinlich nicht vor Todesfällen.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-02-24.pdf?__blob=publicationFile)

c) Es ist erwiesen, dass zwischen dem Ausbruchsgeschehen der Covid-Erkrankung und der Impfquote kein kausaler Zusammenhang besteht.
(https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8481107 )

d) Bei der Bewertung der Booster Impfung, wurde die erste Studie an weniger als 400 Menschen durchgeführt. Die Real-Life-Studie fand in Israel statt. Bei der Tagung des Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee am 17. September 2021 musste sich die FDA bezüglich der Sicherheit des „Impfstoffes“ wie folgt korrigieren: Geschätzte Wirksamkeit der Covid-19 Impfstoffe in der realen Welt, verzerrt um einen bisher unbekannten Faktor [„Estimated effectiveness of vaccines that is biased, by an unknown amount“]
(https://www.fda.gov/advisory-committees/advisory-committee-calendar/vaccines-and-related-biological-products-advisory-committee-september-17-2021-meeting-announcement – die Unterlagen sind inzwischen als vertraulich eingestuft! Auf YouTube noch einzussehen unter https://www.youtube.com/watch?v=WFph7-6t34M&t=970s)

e) Das RKI erklärte in seinen Wochenberichten, dass es bestenfalls möglich ist, die Wirksamkeit der Impfung „grob abzuschätzen“.
(diverse RKI Wochenberichte)

11. Zweifel an der Sicherheit der „Impfstoffe“
Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte Deutschlands (aber auch der Welt) gab es ein vergleichbares Auftreten von Verdachtsfällen unerwarteter Ereignisse im Zusammenhang mit einer Impfung.

a) das Paul-Ehrlich-Institut meldet in seinem Sicherheitsbericht 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 insgesamt 244.576 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19. Davon wurden 29.786 Verdachtsfälle als schwerwiegende unerwünschte Reaktionen eingestuft.
(https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Im Vergleich dazu wurden im Zeitraum von 20 Jahren (2000 bis 2020) für alle verabreichten Impfstoffe insgesamt 24.238 Verdachtsfälle von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen verzeichnet.
(http://52625146fm.pei.de/fmi/webd/#UAWDB4); https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html )

b) Die Seite der WHO meldet inzwischen 3.330.363 – also mehr als drei Millionen Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen bezüglich der Covid-19-“Impfstoffe“ weltweit.
(http://www.vigiaccess.org/ – Stand 04.03.2022)

c) Selbst das RKI geht im Epidemiologisches Bulletin 33/2021 vom 19. August 2021 von einer Untererfassung der Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen aus: „Die beobachtete Zahl an Myokarditiden übersteigt die erwartete Anzahl deutlich. Da es sich bei VAERS um ein passives Meldesystem handelt, ist eher mit einer Untererfassung zu rechnen.“
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/33_21.pdf?__blob=publicationFile)

d) Die existierenden 9 Rote Hand Briefe werden bei der Bewertung der Sicherheit außer Acht gelassen.
(https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-03-23-covid-19-vaccine-astrazeneca.pdf?__blob=publicationFile&v=2; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-04-13-covid-19-vaccine-astrazeneca.pdf?__blob=publicationFile&v=4; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-04-26-covid-19-vaccine-janssen.pdf?__blob=publicationFile&v=3; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-06-02-covid-19-vaccine-vaxzevria.pdf?__blob=publicationFile&v=3; https://www.pei.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/sicherheitsinformationen-human/2021/ablage2021/2021-06-23-rhb-vaxzevria-covid-19-vaccine-astrazeneca.html;jsessionid=18FF7BA31561133EF9E8C3B7951655EB.intranet232; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-07-19-covid-19-comirnaty-und-spikevax.pdf?__blob=publicationFile&v=5; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-07-19-covid-19-vaccine-janssen.pdf?__blob=publicationFile&v=4; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-10-13-covid-19-vaccine-janssen.pdf?__blob=publicationFile&v=2; https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/21-10-13-covid-19-vaccine-vaxzevria.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

e) Das Paul-Ehrlich-Institut stellte dem Bundesgesundheitsministerium folgende Informationen zum Status COVID-19-Impfstoffe bis einschließlich 30. Juni 2021 zur Verfügung.  Zu erwartende Reaktionen, wie Thrombozytopenien „≥ 1/100 – < 1/10“ für den „Impfstoff“ Vaxzevria, von AstraZeneca. Diese Bewertung unterstreicht, dass es sich um eine häufig auftretende Nebenwirkung handelt.
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Fachgespraeche/Covid-19-Imfpstoffe_PEI__Klaus_Cichutek__Covid-19-Imfpstoffe.pdf )

f) Das VAERS ist dazu übergegangen, die unerwarteten Nebenwirkungen nach Chargen der Impfstoffe zu unterscheiden.
(xxxx – bitte um Unterstützung, falls jemand den Link schnell zur Hand hat)

12. Es gibt inzwischen eine bedeutende Anzahl von Medikamenten und Behandlungen, die im Fall einer Covid-19 Erkrankung eingesetzt werden können. Damit ist eine bedingte Zulassung der sogenannten „Impfstoffe“ überholt. Erst Recht darf es auf dieser Grundlage nicht zur einer Zwangsimpfung kommen.

Das Paul-Ehrlich-Institut / Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel veröffentlichte folgende Informationen zu Behandlungsmethoden der Covid-19 Erkrankung:
Antikörper von Genesenen (Rekonvaleszentenplasma)
Immuntherapie mit monoklonalen Antikörpern (Bamlanivimab in Kombination mit Etesevimab wurden bereits im Rahmen der verbleibenden Haltbarkeit bis Ende November 2021 angewendet)
Mesenchymale Stammzellen
SARS-CoV-2-neutralisierende monoklonale Antikörper
Virostatika
(die Website hierzu ist leider nicht mehr auffindbar, wird für Sie aber sicher leicht nachzuvollziehen sein)

Folgende Arzneimittel für die Behandlung einer Covid-19 Erkrankung sind bereits von der EMA zugelassen:
Kineret (anakinra)*
Paxlovid (PF-07321332 / ritonavir)
Regkirona (regdanvimab)
RoActemra (tocilizumab)*
Ronapreve (casirivimab / imdevimab)
Veklury (remdesivir)
Xevudy (sotrovimab)
(https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/covid-19-treatments)

Die EMA prüft im weiteren derzeit Anträge auf Marktzulassung (möglicherweise für eine bedingte Marktzulassung) für folgende Medikamente:
Lagevrio (molnupiravir)und
Olumiant (baricitinib)
(https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/treatments-covid-19/covid-19-treatments-under-evaluation#covid-19-treatments-under-marketing-authorisation-evaluation-section)

Das Medikament Evusheld (tixagevimab / cilgavimab) befindet sich im Rolling review Verfahren
(https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/treatments-covid-19/covid-19-treatments-under-evaluation#covid-19-treatments-under-rolling-review-section)

Das Medikament Ivermectin wurde von der FDA zugelassen. Die EMA lehnte Ivermectin zur Behandlung bisher ab, da die klinischen Studien bisher uneinheitlich waren. „Einige klinische Studien zeigten keinen Nutzen, andere zeigten einen möglichen Nutzen.“ Ivermectin wurde in anderen Ländern bereits erfolgreich eingesetzt.

Die österreichische Ärztezeitung machte auf weitere Behandlungsmethoden auf, die sich im Rolling Review Verfahren befinden. Teilweise handelt es sich um Medikamente, die bereits für andere Indikationen zugelassen sind und hinsichtlich eines „Repurpose Use“ geprüft werden – es geht um 72 unterschiedliche Medikamente. Angeführt sind auch hier
monoklonale Antikörpern und deren Kombinationen gegen verschiedene Zielstrukturen
Virustatika
Antihelminthika
Antimalariamittel
Immunsuppressiva
Entzündungshemmer
verschiedene vasoaktive Peptide
Antithrombotika
autologe Stammzellen
(https://aerztezeitung.at/2021/coronavirus/covid-19-medikamente-noch-kein-durchbruch/)

Die WHO publizierte bereits im August 2020 zehn Studien, die sowohl Wirksamkeit als auch Sicherheit bei der Behandlung mit Traditioneller Chinesischer Medizin belegen. Besonders hervorgehoben wurden das Mittel „Shufeng-Jiedu
(https://www.exklusiv-muenchen.de/gesundheit/tcm-kraeuterrezepturen-gegen-viren-shufeng-jiedu-zeigt-antivirale-wirkung-54443)

Eine weitere Alternative stellt die Pflanze „Artemisia Annua“ oder auch „Einjähriger Beifuss“ dar.
https://www.ikz-online.de/leben/corona-einjaehriger-beifuss-wirkt-laut-studie-einsatz-in-der-behandlung-id229387902.html

Das Mittel „Camostat Mesilate„, dass in Japan schon länger für Entzündungen der Bauchspeicheldrüse zugelassen ist, wurde in früheren Studien untersucht; mit dem Ergebnis, dass es effektiv verhindern kann, dass herkömmliche Sars-Coronaviren in Lungenzellen eindringen. Da diese mit dem SARS-Cov-2 Virus verwandt sind, wären weitere Studien dringend erforderlich und sind augenscheinlich vielversprechend.
(https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-covid-19-medikament-heilung-medizin-1.4840956)

In Ihrer Gesetzesvorlage beziehen Sie sich selbst auf zwei psychologische Studien und räumen damit ein, dass die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Menschen zu einer „Impfung“ zu bewegen, eine psychologische Manipulation waren. Sie wollten die Menschen spüren lassen, dass die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, Konsequenzen nach sich zieht! Die Ergebnisse der sogenannten „Laborspiel-Studien“ fanden Einzug in die Politik, was als höchst unethisch aufgefasst werden kann. Mit psychologischen Strategien wirkten Sie auf das Denken und Fühlen der Menschen ein, obwohl sich die gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung seit Einführung der Impfung erheblich vergrößert hat, wie die offiziellen Zahlen belegen. Eine groß angelegte Werbekampagne, Anreize und Sanktionen, das Argument der angeblichen Solidarität sollten das gewünschte Verhaltensmuster erzeugen. Darüberhinaus wird eine Verhaltensprozessroutine angestrebt, die wohl mit dem neuen Gesetz endgültig etabliert werden soll. Dieses Theoriefundament aus der Psychologie und Verhaltenswissenschaft soll durch Änderungen an Systemen und Richtlinien eine substanziellere und dauerhaftere Veränderung bewirken.

Quellen: Increasing vaccination: putting psychological science into action. Psychological Science in the Public Interest, 18(3), Betsch C, Böhm R, Chapman GB. Using Behavioral Insights to Increase Vaccination Policy Effectiveness. Link:
https://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/1529100618760521
Policy Insights from the Behavioral and Brain Sciences. (2015)

In Ihrer Gesetzesvorlage beziehen Sie sich im weiteren auf eine dänische Studie, die behauptet: „Beim Vergleich von Haushalten mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Indexperson zu Haushalten mit Delta-Infektion zeigte sich für ungeimpfte Personen kein Risikounterschied hinsichtlich des Auftretens von Sekundärinfektionen. Vollständig grundimmunisierte Personen und Personen nach Auffrischimpfung waren sowohl für Delta- als auch für Omikron-Infektionen weniger empfänglich als Ungeimpfte.
Zum einen ist die angeführte Studie bisher ohne das erforderliche Preview geblieben; es handelt sich um ein Preprint.
(Quelle: https://www.medrxiv.org/con-tent/10.1101/2021.12.27.21268278v1)
Zum anderen widersprechen die ausgewiesenen Zahlen der RKI Wochenberichte dieser Studie.

Wochenbericht vom 04. Januar 2022 / 9.357 Symptomatische COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre
1.367 davon ungeimpft / grundimmunisiert 6.168 / mit Auffrischimpfung 1.822
Wochenbericht vom 04. Januar 2022 / 1.181 Symptomatische COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 60 Jahre und älter
156 davon ungeimpft / grundimmunisiert 540 / mit Auffrischimpfung 485
91 hospitalisierte COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre
21 davon ungeimpft / grundimmunisiert 58 / mit Auffrischimpfung 12
43 hospitalisierte COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 60 Jahre und älter
12 davon ungeimpft / grundimmunisiert 19 / mit Auffrischimpfung 12
2 auf Intensivstation betreute symptomatische COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre
0 davon ungeimpft / grundimmunisiert 1 / mit Auffrischimpfung 1
7 auf Intensivstation betreute symptomatische COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 60 Jahre und älter
3 davon ungeimpft / grundimmunisiert 2 / mit Auffrischimpfung 2
2 verstorbene symptomatische COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre
Beide Fälle mit Auffrischimfpung
5 verstorbene symptomatische COVID-19-Fälle in der Altersgruppe 60 Jahre und älter
2 davon ungeimpft / grundimmunisiert 2 / mit Auffrischimpfung 1

Es wäre die Pflicht des Gesundheitsministeriums bei dieser Datenlage zu hinterfragen, woraus sich die Interpretation des RKI ableitet. Die weiteren Wochenberichte des RKI vermitteln ein ähnliches Bild, bis man sich dazu entschieden hat, die Omikron-Fälle nicht mehr separat auszuweisen.
Bei dieser Datenlage ist das Schlagwort einer „Pandemie der Ungeimpften“ haltlos und ebenfalls als psychologer Winkelzug anzusehen oder zumindest als Versehen, wie der Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Interview mit der Welt am 17. Januar 2022 selbst eingestand. Das dieses Eingeständnis mittlerweile zensiert wurde und von der Mediathek des Senders „Welt“ entfernt wurde, spricht jedoch eher für eine Taktik!

In Ihrer Gesetzesvorlage weisen Sie darauf hin, dass die verfügbaren Therapieansätze (benannt unter Punkt 12) nicht zur breiten Anwendung geeignet wären und eine Impfung mit sicheren und hochwirksamen Impfstoffen keinesfalls überflüssig machen. Zum einen trifft das nicht auf alle Medikamente zu. Zum anderen muss man auch hier dem Gesundheitministerium ein Versäumnis vorwerfen. Auf die Alternativen, die bereits im Jahr 2020 zur Verfügung standen, wurde überhaupt nicht eingeganen. Der Großteil der Medikamente wurde bereits Ende 2021 von der EMA zugelassen! Zudem wurde Corona-Antigen Behandlung, die im Mai 2020 von Herrn Stöcker entwickelt wurde, unterbunden, indem das PEI Strafanzeige erstattete. Mit Sicherheit wäre es sinnvoller gewesen, hier eine Studie zu finanzieren und eine wesentlich günstigere und solidere Alternative zu schaffen, als ein experimentelles Gentherapeutikum. Stattdessen flossen die Gelder in die groß angelegte Werbekampagne, die das Worst-Case-Szenario verbreiten sollte.

In Ihrer Gesetzesvorlage argumentieren Sie damit, dass mit der Grundrechteinschränkung der körperlichen Unversehrheit, den Bürgern andere Grundrechte wieder zugestanden werden könnten. Dazu ist anzumerken, dass bisherige Einschränkung der Grundrechte bereits als verfassungswidrig angesehen werden muss. Grundrechte sind keine Privilegien! Grundrechte unterliegen der Ewigkeitsklausel. Die Grundrechteinschränkung wurde zudem auf Grund eines Szenarienpapiers, einer Modellierung vorgenommen.

In Ihrer Gesetzesvorlage beachten Sie endlich den mentalen und psychischen Gesundheitszustand der Menschen.Vor allem für Kinder und Jugendliche sind in dieser Zeit viele alltagssichernde Strukturen weggebrochen, welche langfristige Konsequenzen für ihr persönliches Wohlbefinden und ihre Entwicklung nach sich ziehen könnten. Verschiedene deutschlandweit durchgeführte Erhebungen zeigen ein pandemiebedingt vermindertes psychisches Wohlbefinden und vermehrt Verhaltensauffälligkeiten und Sozialisierungsschwierigkeiten bei Kindern.“ Seit dem Jahr 2020 wiesen verantwortungsbewusste Menschen genau auf solche Kollateralschäden hin und wurden deswegen geächtet und diffamiert! Dieses Argument sollte dazu dienen, die Verbreitung von Angst und Diskriminierungen einzustellen. Keinesfalls dazu, eine „Impfung“ zu propagieren, die mit der angeführten Beweislage eben weder sicher noch so wirksam ist, wie behauptet wird.

In Ihrer Gesetzesvorlage führen Sie an, dass der Individualnutzen nach einer Impfung bei den Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren nicht so ausgeprägt ist, wie bei den älteren Bevölkerungsgruppen. Wenn also der Individualnutzen bei den älteren Bevölkerungsgruppen ausgeprägt ist, bedarf es keiner „Impfung“ aus Solidarität!

Sie möchten eine Impfpflicht einführen und ignorieren, dass in den USA derzeit eine längst überfällige Untersuchung durchgeführt wird. Pfizer wurde verpflichtet die vertraulichen Dokumente offen zu legen. Die ersten 150 Dokumente fördern Erschreckendes zu Tage. Abgesehen von Transkriptionsfehlern, Codierungsabweichungen, geänderten Daten, die eine Korrektur erforderlich machen und gesammelten Proben, für die die Barcodes fehlen, ist es die hohe Anzahl der lebensgefährlichen Nebenwirkungen, die mehr als erschütternd ist. Allein aus diesem Grund sollte man auch in Deutschland eine genaue Untersuchung der Studiendaten durch unabhängige Experten einleiten.

Bereits die Versuche an Ratten bestätigen im übrigen die Aussage, dass man einen Einfluss auf die DNA nicht ausschließen kann:
Für BNT162b2 sind keine Genotoxizitätsstudien geplant, weil die Bestandteile des Impfstoffs, Lipide und RNA, voraussichtlich kein genotoxisches Potenzial besitzen.

Studien, ob die „Impfstoffe“ krebserregend sein könnten, wurde ebenfalls nicht durchgeführt, weil man diese im Allgemeinen nicht als notwendig erachtet. Lipide und RNA sind voraussichtlich nicht krebserregend, besitzen voraussichtlich nicht das Potential Tumore zu erzeugen. Zur Unterstützung der Entwicklung und Zulassung von „Impfstoffprodukten“ gegen Infektionskrankheiten unterließ man genauere Untersuchungen.

Quelle: (125742_S1_M2_24_nonclinical-overview)

Bitte überprüfen Sie hierzu die Liste der aufgetretenen Krebserkrankungen im Rahmen dieser Studie!

Quelle: (https://phmpt.org/pfizers-documents/)

Ich habe mich eingehend mit der Prüfung von Daten und Fakten beschäftigt. Dies sollte eigentlich ein Selbstverständnis für die Damen und Herren des Gesundheitsministeriums sein ; ebenso wie für Wissenschaftsjournalisten aller Medien. Aufgrund dieser Daten und Fakten ist es unverantwortlich, den sogenannten „Impfstoff“ als sicher zu bezeichnen! Neben all diesen  Argumenten möchte ich nochmals betonen, das Grundrechte mit der sogenannten Ewigkeitsklausel versehen wurden. Das geschah aus gutem Grund. Dass die Grundrechte bereits im Jahr 2020 eingeschränkt wurden und zwar auf der Basis eines Szenarienpapiers, das sich in keinem Punkt bewahrheitet hat, ist als verfassungswidrig anzusehen.
Die Echtzeitdaten, die nicht von der Hand zu weisen sind, verdeutlichen, dass sich die gesundheitliche Lage in der Bevölkerung mit Einführung der Impfung beträchtlich verschlimmert hat. Allein der Entwurf dieses Gesetzes und der Versuch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft zu setzen, ist damit als Angriff auf die Gesundheit der Bürger im eigenen Land zu verstehen.

Drucksache 20/899 https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf