…. gibt uns die Landeszentrale für politische Bildung, Baden-Württemberg:

„Übersicht über die Merkmale einer Demokratie:

Volkssouveranität
Gewaltenteilung
Rechtsstaatsprinzip
Konstitutionalismus
Achtung der Menschenrechte und Grundrechte
Pluralismus“

Im Unterschied zur repräsentativen Demokratie scheint es wohl die direkte Demokratie, die Herrn Soeder so besorgt:

„Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass das Volk selbst Entscheidungen durch Abstimmungen trifft, das heißt dann direkte Demokratie. Diese Möglichkeit wird insbesondere auf kommunaler Ebene und auf Landesebene genutzt.“

Auch im Bezug auf Menschenrechte lassen die Ausführungen der lpb keinen Interpretationsspielraum:

„Menschenrechte und Grundrechte dienen dem Schutz der Menschenwürde. Sie sind

universell,
allgemein gültig,
unveräußerlich
unteilbar.“

„Auch eine Regierung, die von der Mehrheit nach demokratischen Grundsätzen bestimmt worden ist, soll diese Rechte (beispielsweise Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit) nicht abschaffen dürfen. Wie schon im Punkt Konstitutionalismus angesprochen, gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik deshalb die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ (Artikel 79 Grundgesetz).“

Diese Erklärungen findet Ihr auf der höchst offiziellen Seite der Landeszentrale für politische Bildung, Baden-Württemberg: https://www.lpb-bw.de/merkmale-demokratie#c57976

Quelle – Zitat Beitragsbild: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/320258/ewigkeitsklausel

Trauen Sie nur den offiziellen Quellen! 😉