Bereits seit 6. November 2019 liegt ein Antrag (1) vor, der die Regierung dazu auffordert, die Belastung durch hormonstörende Chemikalien, die eine gesundheitliche Gefahr für die gesamte Bevölkerung darstellt, zu beenden.

Wir erfahren durch dieses Papier, dass bis zu 1400 dieser Chemikalien von der „The Endocrine Disrupting Exchange“ (TEDX) als „potenziell hormonaktiv“ identifiziert wurden! (1)

Eine Liste von Produkten, die ebensolche Stoffe enthalten, wird angeführt. Dabei sind neben Produkten, von denen wir es vielleicht vermuten würden, auch Wickelunterlagen, Kosmetika und Textilien! „Für Produkte, die diese Chemikalien enthalten gibt es bisher keine Deklarierungspflicht.“ (1) Es wird richtig gefolgert, dass dem Endverbraucher damit keine ausreichende Information für eine Kaufentscheidung zur Verfügung steht.

Ich möchte hier nicht die gesamten Ausführungen zu den toxischen Eigenschaften und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt anführen. Der interessierte Leser kann die Drucksache 19/14831 selbst in Augenschein nehmen. Das gesamte Dokument stützt sich in seinen Aussagen auf 30 Quellenangaben! (1)

Nur zwei erschreckende Tatsachen, die uns aufrütteln sollten, möchte ich an dieser Stelle zitieren:

„Bei vielen hormonstörenden Chemikalien sind Kinder höher belastet als Erwachsene.“ (1)

„Zulassungspflichtige und damit nachweislich schädliche Stoffe bleiben auf dem Markt, so lange nicht über ihre Zulassung entschieden wurde.“ (1)

Die gängige Praxis läuft so scheinbar darauf hinaus, dass ein Stoff, dessen Zulassung abgelaufen ist, von einem neuen ersetzt wird – notfalls eben temporär!

„Belastung durch hormonstörende Chemikalien beenden“ (1)

so lautet der Antrag.

„Aufklärungskampagnen“, „Stärkung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor hormonstörenden Chemikalien“

so beginnt die Aufforderung an die Bundesregierung mit Punkt a) und b). Durchaus berechtigt nach meiner Meinung! Doch die Gesundheit der Bevölkerung scheint kein brisantes Thema; die Abstimmung war geplant für den 17. September 2020. (1)

Die Beschlussempfehlung / Drucksache 19/20862 ist ernüchternd:

„B. Lösung
Ablehnung des Antrags ….“ heißt es an dieser Stelle! (2)

ABGELEHNT! Lautet auch die Entscheidung! (3)
siehe Screenshot / Bundestag.de (3)

Unter den Quellenangaben (4) steht der Link zu dem Plenarprotokoll des 17.09.2020 zur Verfügung!

Screenshot der Seite http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2550/255055.html am 25.09.2020 (3)

QUELLEN:
(1) Drucksache 19/14831 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
(2) Drucksache 19/20862
(3) http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2550/255055.html
(4) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19176.pdf#P.22126